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Häufig gestellte Fragen zur Reinigung von Tatorten,
Tierkotbeseitigung und Messie Haushalten.
Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um einen natürlichen Tod, Suizid oder versuchten Suizid. Ein krimineller Hintergrund spielt in den wenigsten Fällen eine Rolle. Muss man von einer längeren Liegezeit des Verstorbenen ausgehen, sind weitere Spezialmaßnahmen erforderlich.
Die Reinigung umfasst das Beseitigen von Kot, Urin, Erbrochenem und Leichenflüssigkeit. Nach längeren Leichenliegezeiten müssen Maßnahmen zur Geruchsneutralisierung und zur Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden. Das Sanieren bzw. Beseitigen von kontaminiertem Mauerwerk, von Tapeten und Bodenbelägen kann ebenfalls zur Tatortreinigung gehören.
Auch für Messie-Wohnungen gelten bestimmte Regeln der Tatortreinigung. Hier können nach der gründlichen Entrümpelung eine Wohnraumdesinfektion oder weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wohnwertes nötig werden.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen und beraten Sie gerne unverbindlich. Sie erreichen uns 24h an 7 Tagen in der Woche.